AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB genannt) gelten für die Anmeldung und Teilnahme an den Angeboten der Hundetrainerin Roya Hollnsteiner, Firmenname „Hundetraining mit Roya“.
  2. Die AGB gelten zwischen der als Einzelunternehmen geführten Hundeschule „Hundetraining mit Roya“ (geführt durch Roya Hollnsteiner) in Folge „Roya“ bezeichnet und dem/der Auftraggeber*in nachfolgend aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit „Kunde“ genannt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde gleichzeitig der/die Hundehalter*in ist.

(A) GELTUNGSBEREICH

  1. Roya erbringt sämtliche Dienstleistungen im Rahmen ihres Unternehmens auf Grundlage dieser AGB, die auf alle Anmeldungen, Teilnahmen, Durchführungen und Stornierungen an Royas Dienstleistungen und Angeboten anzuwenden sind. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Fassung, die auf Royas Homepage www.hundetraining-mit-roya.at zu lesen ist.
  2. Roya ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Jede Änderung ist rechtswirksam, sobald die geänderten AGB unter (LINK) abrufbar sind. Diese neuen AGB werden erst für neu durchgeführte Anmeldungen wirksam. Für bereits erfolgte Anmeldungen gilt nach wie vor die zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptierte Fassung.

(B) VERTRAGSANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Roya bietet Trainings- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Hunden an, insbesondere Einzelstunden und Gruppentraining, Gruppenspaziergänge, sowie Erlebnisausflüge, in Folge kurz „Trainings/Veranstaltungen“ genannt an.
    Bei offenen Gruppen ist die Anzahl der pro Termin teilnehmenden Teams begrenzt. Bei mehr Anmeldungen als vorhandenen Plätzen entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung zum jeweiligen Termin.
    Bei geschlossenen Gruppentrainings und Erlebnisausflügen ist die Platzanzahl begrenzt. Bei mehr Anmeldungen oder Buchungen als Plätzen entscheidet der Zeitpunkt des Zahlungseingangs über die Platzvergabe.
    Es wird daher empfohlen die Zahlung unmittelbar nach der Anmeldung vorzunehmen.
  2. Sämtliche Angebote, die Roya auf der Homepage www.hundetraining-mit-roya.at veröffentlicht, sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben vorenthalten.
  3. Die bei den jeweiligen Trainings/Veranstaltungen inkludierten Inhalte entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung auf Royas Homepage www.hundetraining-mit-roya.at.
  4. Roya ist bemüht, die Trainings/Veranstaltungen genau zu planen und durchzuführen. Dennoch kann es dazu kommen, dass aus organisatorischen oder technischen Gründen oder aufgrund von Kundenwünschen Anpassungen oder Änderungen vorgenommen werden. Roya behält sich daher das Recht vor, den Inhalt und den Ablauf von Trainings/Veranstaltungen zu ändern.
  5. Anfragen für die Teilnahme an den auf der Homepage angeführten Angeboten sind bitte per Mail vorzunehmen. In Folge erhält der Kunde, eventuell auch erst nach weiterer Absprache, ein entsprechendes Angebot, welches dieser verbindlich per Mail annehmen kann. Damit ist die Anmeldung vertragswirksam. Die darauf folgende Anmeldebestätigung von Roya wird grundsätzlich per Mail versendet. In Ausnahmefällen können Anmeldungen und Anmeldebestätigungen auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
  6. Mündlich vereinbarte Einzelstunden und Gruppentrainings sind grundsätzlich verbindlich.

(C) VERTRAGSGRUNDLAGEN

  1. Grundlage des jeweils gebuchten Angebotes sind dessen Beschreibung auf der Homepage www.hundetraining-mit-roya.at, sowie diese AGB und eventuelle Sondervereinbarungen, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und werden mit der Anmeldung akzeptiert.
  2. Die Dienstleistungen von Roya werden unter Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes sowie des Tierhaltegesetzes und deren Nebenbestimmungen erbracht. Roya verpflichtet sich zu einem freundlichen und respektvollen Umgang mit den Hunden. Das Entfernen von Hundekot im öffentlichen Raum ist selbstverständlich.
  3. Falls Roya gebuchte Termine oder Vereinbarungen durch unerwartete Vorkommnisse nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist Roya verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
  4. Bei Versäumnis der Teilnahme an einem gebuchten Trainingsangebot seitens des Kunden kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen oder ein Ersatztermin beansprucht werden! Bei Erkrankung des Hundes ist es dem Kunden selbstverständlich gestattet ohne Hund dabei zu sein. Wenn der Kunde erkrankt kann in Absprache mit Roya eine geeignete Ersatzperson mit dem angemeldeten Hund teilnehmen.

(D) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund sein Eigentum ist. Falls eine andere Person als der Eigentümer oder die Eigentümerin mit dem Hund an Trainings/Veranstaltungen teilnehmen nehmen möchte, ist deren schriftliche Einverständniserklärung erforderlich, sowie eine schriftliche Erklärung, dass die teilnehmende Person während der Teilnahme an den Trainings/Veranstaltungen für den Hund verantwortlich ist und haftet.
  2. Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet und er eine für Österreich gültige und gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (mindestens 725.000 Euro) für seinen teilnehmenden Hund besitzt. Auf Verlangen sind die entsprechenden Dokumente vorzulegen.
  3. Falls die Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadenereignisses keinen Schadenersatz leistet, erklärt sich der Hundehalter bereit, die Haftung für sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden in voller Höhe zu übernehmen.
  4. Der Kunde sichert zu, dass der Hund während einer Teilnahme an Trainings/Veranstaltungen keine Parasiten oder ansteckenden Krankheiten oder den Verdacht (z.B.: Durchfall, Husten) darauf hat. Der Kunde ist verpflichtet Roya eine etwaige Erkrankung des Hundes sofort nach deren bekannt werden zu melden.
  5. Der teilnehmende Hund muss regelmäßig vorsorglich gegen Parasiten behandelt oder daraufhin untersucht werden (Z.B.: Würmer).
  6. Der teilnehmende Hund muss einen den aktuellen veterinärmedizinischen Standards entsprechenden Impfschutz haben. Bei Welpen muss ein dem Alter angemessener Impfschutz vorhanden sein. Hunde bis zum 7. Lebensmonat benötigen für die Teilnahme an Trainings/Veranstaltungen keine Tollwutimpfung. Auf Verlangen ist der Impfpass vorzulegen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, Roya vor Beginn der Dienstleistung unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über körperliche Beeinträchtigungen und Beschwerden, etwaige Krankheiten, Parasitenbefall, sowie über Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes und eventuell damit einhergehende Risiken (Z.B.: übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit) zu informieren. Dies betrifft auch die etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin. Bitte um Rücksprache mit Roya wenn der Hund an einer Krankheit leidet, aufgrund derer ein Kursbesuch bedenklich erscheint.
  8. Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Hunden in Trainings/Veranstaltungen werden ausschließlich durch Roya festgelegt. Die Teilnahme eines Hundes bei Trainings/Veranstaltungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch Roya.
  9. Auf Verlangen ist ein Nachweis zur Gesundheit des Hundes zu erbringen (tierärztliche Bestätigung).
  10. Der Kunde ist verpflichtet Roya über alle sicherheitsrelevanten Vorfälle, die bisher im Leben des Hundes passiert sind, zu informieren.
  11. Die Teilnahme sozial unverträglicher oder Hunde mit erhöhter Aggressivität ist prinzipiell möglich, muss aber im Vorfeld mit Roya abgesprochen werden und kann abgelehnt werden, wenn es die Umstände erfordern und/oder der Hund noch nicht so weit ist, um an einem Kurs teilzunehmen und vorerst noch Einzelstunden benötigt. Der Kunde ist verpflichtet Roya über sämtliche damit in Zusammenhang stehende Probleme zu informieren.
  12. Im Trainingsraum (indoor) sind nur stubenreine Hunde zugelassen. Läufige Hündinnen dürfen sich im Rahmen von Einzelstunden im Trainingsraum aufhalten, wenn sie eine entsprechende Schutzhose tragen.
  13. Läufige Hündinnen dürfen ausschließlich nach vorhergehender Absprache mit Roya an Trainings/Veranstaltungen teilnehmen. In den Stehtagen darf die Hündin bei Gruppentrainings auf keinen Fall dabei sein.
  14. Roya ist berechtigt läufige Hündinnen, sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten von Trainings/Veranstaltungen auszuschließen. Der Kunde kann jedoch ohne seinen Hund am Training teilnehmen.
  15. Der Kunde ist zur Mitarbeit bei Trainings/Veranstaltungen verpflichtet und hat den Anweisungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb etc.) nachzukommen. Der Kunde leint den Hund nur nach Absprache mit Roya ab. Das Ableinen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Bei Nichteinhaltung seitens des Kunden behält sich Roya vor, das Training abzubrechen. Eine Rückvergütung der Kosten ist nicht möglich!
  16. Die Teilnahme an kostenpflichtigen, geschlossenen Gruppentrainings oder Veranstaltungen ist erst nach erfolgter Zahlung gesichert.
  17. Die meisten Gruppentermine kommen ab 3 Kunden zustande. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Teams und Dauer ist von der Art des jeweiligen Angebotes abhängig. Details dazu entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Angebotes oder der aktuellen Preisliste.
  18. Bei 5er Blöcken ist die Vereinbarung eines Trainingstermins wenn nicht anders angegeben mindestens 1 Woche im Voraus erforderlich.
  19. Der Hund sollte möglichst an einem Brustgeschirr und an einer entsprechend langen und leichten Leine mit entsprechend der Hundegröße passendem Karabiner geführt werden. Falls dies aus einem nachvollziehbaren Grund für den Kunden und seinen Hund nicht möglich ist, wird auch ein breites, flaches Halsband akzeptiert. Zug- und Würgehalsbänder sind nicht gestattet.
  20. Welpen und Junghunde, sowie Hunde, die an der Schleppleine geführt werden, müssen ausnahmslos ein Brustgeschirr tragen.
  21. Die Anwendung Schmerz verursachender Mittel und Methoden (Z.B.: Stachelhalsband, Elektroreizgeräte) ist prinzipiell nicht erlaubt. Der Kunde wird bei tierschutzwidrigem Verhalten von den gebuchten Trainings/Veranstaltungen ausgeschlossen. Eine Rückvergütung der Kosten ist nicht möglich!
  22. Das Mindestalter der Person, die bei Trainings/Veranstaltungen den Hund führt und mit ihm arbeitet, ist bis auf speziell von Roya genehmigte Ausnahmen 16 Jahre. Minderjährige Teilnehmer*innen ab 16 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt teilnehmen! Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und Aufsicht ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten an Trainings/Veranstaltungen von Roya teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder.

(E) ABSAGE UND ABBRUCH DURCH ROYA, TEILNAHMEAUSSCHLUSS

  1. Trainings/Veranstaltungen finden, falls es nicht anders vereinbart wurde bei jedem Wetter statt. Ausgenommen davon sind Extremwetterverhältnisse bei denen es zu gefährlich wäre draußen zu sein (z.B.: Gewitter) oder Trainings/Veranstaltungen, die unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich sind.
  2. Roya behält sich das Recht vor Trainings/Veranstaltungen aufgrund unerwarteter Vorkommnisse zeitlich und örtlich (z.B. aufgrund unzumutbarer Wetterverhältnisse oder im Krankheitsfall) zu verschieben. Roya ist in diesem Fall verpflichtet den Kunden umgehend zu informieren und einen Ersatztermin anzubieten. Dieser Termin kann zu einer anderen Tageszeit und/ oder an einem anderem Wochentag stattfinden. Die Anmeldung des Kunden bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen. Falls ein Ersatztermin seitens Roya nicht möglich ist und dadurch ein Abbruch der Maßnahme erfolgt, werden bereits bezahlte Trainings/Veranstaltungen anteilsmäßig zurückbezahlt.
  3. Roya behält sich das Recht vor Trainings/Veranstaltungen (z.B.: wegen zu geringer Anmeldungen) abzusagen. Der Kunde wird davon per Email verständigt und bereits bezahlte Beträge werden binnen 14 Tagen zur Gänze rückerstattet.
  4. Roya behält sich das Recht vor, Mensch-Hund-Teams ohne Angabe von Gründen nicht an Trainings/Veranstaltungen teilnehmen zu lassen.
  5. Roya ist berechtigt läufige Hündinnen, sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen. Eine Rückvergütung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich!
  6. Mit der Anmeldung zu Trainings/Veranstaltungen verpflichtet sich der der Kunde den Anweisungen Royas freiwillig und auf eigene Gefahr nachzukommen. Falls der Kunde den Anweisungen, vor allem Sicherheitsanweisungen, die für einen reibungslosen Ablauf von Trainings/Veranstaltungen erforderlich sind, nicht nachkommt, behält sich Roya vor, diesen von den Trainings/Veranstaltungen auszuschließen. Eine Rückvergütung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich!
  7. Roya ist berechtigt Kunden ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung von Trainings/Veranstaltungen auszuschließen. (z.B.: bei Anwendung von physischer und/oder psychischer Gewalt gegen einen Hund, bei wiederholtem respektlosen Verhalten dem Hund gegenüber, bei unangemessenem den reibungslosen Ablauf störendem Verhalten seitens des Kunden, wenn der Hund eine Gefahr für andere Hunde, Menschen oder Sachen darstellt). Eine Rückvergütung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich!

(F) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, STORNOBEDINGUNGEN

  1. Die Teilnahme an kostenpflichtigen, geschlossenen Gruppentrainings oder Veranstaltungen ist erst nach erfolgter Zahlung gesichert. Bis 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebotes ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
  2. Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des Kunden von einer Anmeldung eines Gruppenangebotes, ist Roya berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Beachten Sie bitte folgende Stornobedingungen:
    Ab 14 Tage bis 5 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
    Ab 5 Tage vor Auftragsbeginn, bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Auftragswertes
  3. Bei vorzeitigem Abbruch von Trainings/Veranstaltungen durch den Kunden kann kein Geld zurückerstattet werden.
  4. Beide Seiten können einzelne Termine für Einzelstunden verschieben oder absagen.
  5. Um das Programm absolvieren zu können beginnen sämtliche Trainings/Veranstaltungen pünktlich und zur festgelegten oder vereinbarten Zeit. Daher ist zeitgerechtes Erscheinen Voraussetzung für die Teilnahme. Verspätungen des Kunden zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten, führen nicht zu Ersatz bzw. zur Minderung der Vergütung und werden verrechnet.
  6. Für versäumte Angebote oder bei Verhinderung des Kunden besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder auf einen Ersatztermin.
  7. Die Absage einer vereinbarten Trainingsstunde (Einzelstunde oder Gruppe) seitens des Kunden muss schriftlich per Mail bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Dabei ist der Zugang der Absage auf Seiten von Roya maßgeblich. Der Erhalt der Absage muss von Roya bestätigt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird um Anruf gebeten (bei nicht Erreichen bitte um Nachricht auf die Sprachbox). Sollte die Absage in einem kürzeren Zeitraum als 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, werden 100% des vereinbarten Aufwandes verrechnet. Falls keine konkrete Dauer für den Termin vereinbart wurde, wird als Basis der Preis für eine Stunde herangezogen. Bei 5er Blöcken wird diese Zeit vom Block abgebucht.

(G) HAFTUNG

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Roya, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Roya übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Ausübung von gezeigten Übungen oder durch Dritte und andere Hunde entstehen. Eine Haftung durch Roya ist mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Royas Garten ist mit einem Zaun umgeben. Sollte es einem Hund gelingen, diesen zu überwinden, übernimmt Roya keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die der Hund verursacht. Auch bei Trainingseinheiten im Garten und Trainingsraum haftet für allfällige Schäden allein der Kunde.
  4. Während Trainings/Veranstaltungen bleibt der Kunde Tierhalter*in. Während Trainings/Veranstaltungen obliegt dem Kunden die eigenverantwortliche Führung des Hundes, sie wird nicht an Roya abgetreten. Der Hund ist vom Kunden so zu führen, dass weder andere Menschen noch Tiere belästigt, gefährdet oder verletzt werden.
  5. Die Teilnahme an sämtlichen Trainings/Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Der Kunde führt die Anweisungen Royas freiwillig und auf eigene Gefahr aus. Der Kunde erklärt, dass Roya von Haftungen aller Art befreit ist, sowohl während, als auch in Folge der Teilnahme an Trainings/Veranstaltungen von Roya.
  6. Stellt sich der gewünschte Trainingserfolg nicht ein, ist Roya dafür nicht haftbar.
  7. Der Kunde bzw. Hundehalter übernimmt in jedem Fall die alleinige Haftung für sich selbst, Dritte (Begleitpersonen) und den teilnehmenden Hund. Für alle Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden (auch im Garten und/oder dem Trainingsraum, sowie das Trainingsequipment betreffend), die der teilnehmende Kunde, etwaige Begleitpersonen oder der Hund während Trainings/Veranstaltungen verursachen, sowie für Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz haftet, mit Ausnahme aufgrund grobfahrlässigem Verhalten und Vorsatz seitens Royas, ausschließlich der Kunde, auch dann wenn er auf Veranlassung Royas handelt. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten, die daraus entstehen. Begleitpersonen sind durch den Kunden vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
  8. Falls der Hund während Trainings/Veranstaltungen erkranken oder verletzt werden sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz der Trainerin, eine Haftung durch Roya oder den Grundstückseigentümer ausgeschlossen. Im Falle eines Unfalls während Trainings/Veranstaltungen haftet ausschließlich der Kunde für sich und seinen Hund. Der Kunde ist sich den Risiken, die sich bei Trainings, die im Freien teilweise innerstädtisch oder im Wald oder auf nicht eingezäunten Wiesen stattfindet, bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte rüsten Sie sich und Ihren Hund entsprechend aus und beachten Sie die Sicherheitsanweisungen der Trainerin.
  9. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten seines Hundes zugefügt werden.
  10. Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen von Trainings/Veranstaltungen, erfolgt ausschließlich in Absprache mit Roya und auf Gefahr und Risiko des Kunden.
  11. Falls der Kunde seinem Hund den Freilauf ohne Leine gestattet, ist er sich den damit verbundenen Risiken, insbesondere bei Kontakt mit anderen Hunden, bewusst, und kann im Schadensfall keine Ansprüche an Roya stellen.
  12. Auch wenn der teilnehmende Hund nach Aufforderung durch Roya von der Leine gelassen wird, bleibt die alleinige Haftung für den Hund beim Kunden.
  13. Geräte dürfen nur nach deren Einschulung und Anweisung bedient werden. Für Verletzungen nach Zuwiderhandlung gegen Anweisungen der Trainerin übernimmt Roya keine Haftung. Werden Geräte durch einen Kunden oder seinen Hund beschädigt, hat dieser den entstandenen Schaden zu ersetzen.
  14. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten oder dem Verdacht darauf und den unter den Teilnahmebedingungen angegebenen Informationspflichten gehen sämtliche daraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Kunden. Roya übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den Kunden entstanden sind.
  15. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten an Trainings/Veranstaltungen von Roya teilnehmen. Dies erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern/Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder.

(H) VERTRAGSDAUER

  1. Dauer und Erfolg beim Training von Hunden sind abhängig vom jeweiligen Hund und davon wie regelmäßig und konsequent der Kunde außerhalb der Trainings/Veranstaltungen mit dem Hund arbeitet. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht abgegeben werden! Wie lange das Training dauert bis das angestrebte Ziel erreicht wird, kann zu Beginn des Trainings nicht festgelegt werden.
  2. Der Sonderpreis für Trainings im Rahmen von 5er Blöcken hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer noch einzelne Stunden offen sind, bietet Roya deren Konsumation bei Aufzahlung für sämtliche (verbrauchte und nicht verbrauchte) Stunden auf den aktuell gültigen Normalpreis an.
  3. 5er Blöcke sind nicht auf andere Personen übertragbar. Sie sind nur für das jeweils gebuchte Angebot (Einzelstunden oder das jeweils gebuchte Gruppentraining) gültig und nicht auf andere Trainings/Veranstaltungen anwendbar.

(I) GEWÄHRLEISTUNG

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Ablauf von Trainings/Veranstaltungen teilweise und mitunter auf Wunsch von Kunden von den Ankündigungen und Beschreibungen abweichen kann. Dies stellt keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigen würde.

(J) PREISE UND BEZAHLUNG

  1. Die aktuellen Preise der jeweiligen Trainings/Veranstaltungen können auf der Seite PREISE oder bei manchen Veranstaltungen bei deren Ankündigung entnommen werden und sind grundsätzlich verbindlich. Bei Preisänderungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage bekanntgegebenen Preise. Bei individuell vereinbarten Trainings (Einzelstunden oder geschlossenen Gruppen) behält sich Roya vor in Absprache mit dem Kunden Kosten für die Anfahrt oder Parkgebühr, wie auf der Seite PREISE ersichtlich, zu verrechnen.
  2. Für den Kunden anfallende Anfahrts- und Parkkosten zu einem Trainingsort, sind von diesem selbst zu tragen.
  3. Die Bezahlung der jeweiligen Trainings/Veranstaltungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
  4. Die Bezahlung von Einzelstunden oder einzeln gebuchten Gruppenstunden erfolgt bitte zu Beginn oder am Ende der Trainingsstunde in bar. Es obliegt Roya, die Vergütung als Vorauszahlung geltend zu machen.
  5. Der Preis für Einzelstunden richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Einheit und wird pro angefangener ¼ Stunde laut aktueller Preisliste abgerechnet.
  6. Gruppentrainings dauern in der Regel 1 Stunde, außer es ist bei der jeweiligen Veranstaltung eine andere Dauer angegeben. Siehe auch Preisliste.
  7. 5er Blöcke sind im Voraus in bar zu bezahlen und können auf das im Impressum angegebene Konto überwiesen oder in der 1. Stunde bar bezahlt werden. Im Falle einer Zeitüberschreitung wird der Differenzbetrag zum regulären Stundensatz zusätzlich verrechnet. Bei Nichtinanspruchnahme, verfallen die Einheiten. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
  8. Zahlungen für Veranstaltungen, bei denen explizit um eine Vorauszahlung in bar oder per Überweisung auf das im Impressum angegebene Konto gebeten wird, müssen binnen 7 Werktagen bar bezahlt oder auf dem angegebenen Konto, spätestens jedoch vor der ersten Teilnahme, eingelangt sein. In diesem Fall ist die Anmeldung nur in Verbindung mit der erfolgten Bezahlung gültig. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Geldeingangs berücksichtigt. Wenn die Überweisung der Kosten nicht zeitgerecht erfolgen kann, können diese ausnahmsweise zu Beginn des jeweiligen Angebotes in bar entrichtet werden. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

(K) BILDRECHTE, KURSMATERIAL

  1. Der Kunde willigt mit der Anmeldung zu Trainings/Veranstaltungen in die Nutzung von, im Rahmen von Trainings/Veranstaltungen, erstellten Foto- und Videoaufnahmen seiner Person und seines Hundes ein, sofern diese für Zwecke der Werbung von Trainings/Veranstaltungen von Roya verwendet werden (Z.B.: Darstellung auf der Internetseite). Die Einwilligung gilt ohne zeitliche Beschränkung. Die Kunden werden vor Beginn der Aufnahmen noch einmal explizit darauf hingewiesen und gebeten, sich bei Nichteinwilligung ausdrücklich zu äußern. Die Nichteinwilligung kann auch bei der Anmeldung erfolgen. Erfolgt kein Einwand, so gilt dies als erteilte Zustimmung. Auf die Einrede des Rechtes am eigenen Bild wird damit verzichtet. Die Rechte am Foto- und Videomaterial liegen bei Roya.
  2. Foto- und Videoaufnahmen durch den Kunden während Trainings/Veranstaltungen von Roya sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
  3. Alle Unterlagen, Bilder und Videos, sowie die Inhalte von Trainings/Veranstaltungen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Roya vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Kursinhalte dienen ausschließlich der persönlichen Verwendung durch den Kunden, deren kommerzielle Verwendung ist ausdrücklich untersagt. Die im Zuge von Trainings/Veranstaltungen beigestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum von Roya und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an Trainings/Veranstaltungen teilgenommen haben.

(L) DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde willigt mit der Anmeldung zu Trainings/Veranstaltungen der elektronischen Erfassung, Verarbeitung und Speicherung seiner im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu und ist mit der Zusendung von Informationen zu seinen Anfragen betreffend Trainings/Veranstaltungen von Roya einverstanden.
  2. Die Daten des Kunden werden ausschließlich von Roya zur Abwicklung der erforderlichen Dienstleistungen im Rahmen von Trainings/Veranstaltungen verarbeitet bzw. verwendet, sicher verwahrt und vertraulich behandelt (Kommunikation mit dem Kunden für z.B.: Kursanmeldungen, Terminplanung, Rechnungsversand, etc.).
  3. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte! Ausgenommen hiervon sind ausschließlich staatliche Stellen (Z.B.: Finanzamt) gegenüber denen eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht.
  4. Die vom Kunden bereit gestellten Daten sind zur Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich, ohne diese Daten kann Roya ihre Leistungen nicht anbieten.
  5. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auf schriftliche Anfrage wird Roya den Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten informieren, unrichtige Daten richtig stellen oder auf Wunsch umgehend und vollständig löschen.
  6. Nach vollständig erbrachter Dienstleistung, vollständiger Zahlung und steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Kundendaten gelöscht.
  7. Sie erreichen Roya unter folgender Mailadresse und Telefonnummer: info@hundetraining-mit-roya.at und +43 699 111 07 154.
  8. Rechtsbehelfsbelehrung: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an Roya. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at/) zuständig.
  9. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

(M) SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Alle abgeschlossenen Verträge und deren Durchführung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
  4. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die in diesen AGB angeführten Bestimmungen nicht eingeschränkt.
    Bei Verträgen mit Roya kommt das Konsumentenschutzgesetz § 14. (1) zur Anwendung:
    (1) Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462&Artikel=&Paragraf=14&Anlage=&Uebergangsrecht=)
  5. Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen: Der Kunde wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Roya beginnt ihre Dienstleistung (Trainings/Veranstaltungen) daher erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Sie können Roya jedoch bitten, mit der Dienstleistung unverzüglich zu beginnen.
    Bei vorzeitigem Vertragsbeginn innerhalb der offenen Rücktrittsfrist nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass er bei Vertragserfüllung durch Roya das Rücktrittsrecht vom Vertrag verliert.
  6. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Für Irrtümer, Druck- und Satzfehler wird keine Haftung übernommen!

Stand: 01.07.2023 – Roya Hollnsteiner – Hundetraining mit Roya

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